
Die größten Fallen im Arbeitsvertrag
Frankfurter Rundschau
Nicht selten gibt es Klauseln im Arbeitsvertrag, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Nachteil werden können. Welche Punkte Sie genau prüfen sollten, bevor Sie unterschreiben.
Offenburg/Bremen - Wissen Sie, was genau in Ihrem Arbeitsvertrag steht? Und haben Sie alles zu hundert Prozent verstanden? Es kann durchaus vorkommen, dass sich im Vertrag Klauseln finden, die für Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer zur Falle werden können.
Einen Arbeitsvertrag sollte man daher erst dann unterschreiben, wenn einem alle Punkte klar sind, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Sollten Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Vertragsklauseln bestehen, empfiehlt es sich, vor Unterzeichnung rechtlichen Rat einzuholen. „Behandeln Sie den Vertrag nicht wie AGB, die Sie einfach abnicken“, sagt Till Bender von der Rechtsschutzabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB).
Grundsätzlich legt das Nachweisgesetz fest, dass spätestens einen Monat nach Dienstantritt wesentliche Vertragsbedingungen vom Arbeitgeber schriftlich festgehalten werden müssen. Dazu zählen etwa Punkte wie Arbeitsort, Gehalt sowie Kündigungsfrist, so Till Bender.
Darüber hinaus sollte sich das, was im Vorstellungsgespräch besprochen und vereinbart wurde, im Arbeitsvertrag wiederfinden, sagt Kaarina Hauer von der Arbeitnehmerkammer Bremen. Bei welchen Klauseln aber ist besondere Achtsamkeit gefragt? Eine Übersicht:
- Ausschluss der Kündigung vor Dienstantritt: