Die frühe Trennung nach Leistung verhindert echte Inklusion in der Schule
Die Welt
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Deutschland, ein inklusives Bildungssystem zu schaffen. Einige Bundesländer setzen dies aber nicht ausreichend um und halten an Förderschulen fest. Experten sehen zwei Wege, um die Nachteile dieses Parallelsystems zu überwinden.
Inklusive Bildung ist ein Menschenrecht – das besagt die UN-Behindertenrechtskonvention, die 2009 in Deutschland ratifiziert wurde. Das Ziel: Schüler mit und ohne Behinderung sollen zusammen lernen, und das Förderschulsystem soll nach und nach abgebaut werden.
Doch während Kinder mit Behinderungen in anderen Staaten wie Kanada oder den skandinavischen Ländern bereits lange erfolgreich im inklusiven Regelschulsystem unterrichtet werden, tun sich Schulen hierzulande mit der inklusiven Beschulung auch zwölf Jahre später oft noch schwer.