
Die Antifa, ein Teil der Zivilgesellschaft?
n-tv
"Schlagt die Faschisten, wo Ihr sie trefft!" - unter diesem Motto führte die KPD Ende der 1920er Jahre den Kampf gegen die erstarkende NSDAP von Adolf Hitler. 1932 gründete sich die "Antifaschistische Aktion", die in verschiedenen Ausprägungen bis heute besteht - und polarisiert, wie der Historiker Richard Rohrmoser in seinem Buch über die "Antifa" schreibt.
Im Interview mit ntv.de erklärt Rohrmoser, warum der einseitige Fokus auf den berühmt-berüchtigten "Schwarzen Block" falsch ist und warum es die Antifa für den Kampf gegen rechts braucht.
ntv.de: Wenn es die autonome Antifa in die Schlagzeilen schafft, dann meist begleitet von martialischen Bildern - denken wir an G20 in Hamburg: schwarz gekleidete Vermummte hinter schwarzen Transparenten, meist brennt irgendetwas, Bengalos oder gleich Barrikaden. Sie zeichnen ein etwas anderes Bild von der Antifa - als wertvollen Teil der Zivilgesellschaft. Wie kommen Sie darauf?
Richard Rohrmoser: In meinem Buch möchte ich die antifaschistische Bewegung differenziert betrachten und auch in gewisser Weise entdämonisieren, weil in den Medien dieses Bild vom Schwarzen Block dominiert.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.