Deutsche Bahn scheitert vor Gericht
Süddeutsche Zeitung
Auch in zweiter Instanz hat das Unternehmen nicht Recht bekommen. Der Streik der Lokführergewerkschaft GDL ist rechtlich zulässig. In Kürze will sich GDL-Chef Weselsky öffentlich äußern.
Im Streit zwischen der Deutschen Bahn und der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden, dass der Streik rechtmäßig ist und fortgesetzt werden darf. Damit ist die Bahn auch in zweiter Instanz damit gescheitert, gerichtlich gegen den Streik der Lokführer vorzugehen.More Related News