Details zur Hotspot-Regelung vermutlich erst Mitte März
n-tv
Schwerin (dpa/mv) - Wie die in der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossene Hotspot-Regelung nach dem 20. März in Mecklenburg-Vorpommern konkret umgesetzt wird, entscheidet sich vermutlich erst kurz vor dem Start. In der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) am vergangenen Mittwoch war eine weitgehende Lockerung der aktuell geltenden Maßnahmen beschlossen worden, für die Zeit danach soll auf das Infektionsgeschehen mit einer Hotspot-Regelung reagiert werden.
Wie das Gesundheitsministerium in Schwerin am Montag mitteilte, habe der Bund angekündigt, dass er eine Anschlussregelung erarbeiten werde, in der unter anderem zu regeln sei, welche Faktoren für ein Auslösen der Hotspot-Regelung gelten werden. Eine abschließende Entscheidung falle im Sonderbundesrat am 18. März.
Wie eine Sprecherin des Ministeriums mitteilte, werde das Land die künftige Ausgestaltung des Infektionsschutzgesetzes auf Bundesebene eng begleiten. Es stehe aber noch nicht fest, welche dann zugelassenen Schutzmaßnahmen in die Corona-Landesverordnung übernommen werden.
Der Chef der Staatskanzlei in Schwerin, Patrick Dahlemann (SPD), hatte nach dem Bund-Länder-Treffen angegeben, dass eine Diskussionsgrundlage für die Hotspot-Regelung die aktuelle Stufe Rot der Corona-Warn-Ampel sein könnte. Die schärfsten Corona-Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern greifen aktuell ab einer Hospitalisierungsinzidenz von 9. Bei den künftig eingesetzten Maßnahmen sprach Dahlemann von "Basis-Schutzmaßnahmen". Masken- und Testpflichten sowie Abstandsgebote seien die erfolgreichsten Instrumente in der Pandemiebewältigung gewesen, so der Politiker. Ziel sei, dass das Virus weiter eingedämmt werde und besonders gefährdete Menschen geschützt würden.