
"Der NSU 2.0-Komplex ist nicht aufgeklärt"
n-tv
Ein 53-Jähriger steht in Frankfurt am Main vor Gericht, er wird verdächtigt, massenhaft rechtsextreme Drohbriefe verschickt zu haben. Der Fall erregte Aufsehen, weil die Daten der Adressatinnen aus Polizeicomputern stammten.
Rund dreieinhalb Jahre nach dem ersten Drohschreiben mit der Unterschrift "NSU 2.0" beginnt am heutigen Mittwoch vor dem Landgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen einen 53-Jährigen. Der Mann soll laut Anklage insgesamt 116 Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politikerinnen und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens verschickt haben. Lange stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht.
Die mit dem Synonym "NSU 2.0" unterschriebenen Drohbriefe soll der Angeklagte zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per Email, SMS oder Fax unter anderem an Bundestagsabgeordnete, Parlamentarierinnen des hessischen Landtags, eine Frankfurter Anwältin sowie Künstlerinnen und Menschenrechtsaktivistinnen geschickt haben. Das Kürzel "NSU 2.0" nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Terrorgruppe, die sich "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) nannte.
Konkret wirft die Anklage dem 53-Jährigen neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor. Zudem werden ihm tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, der Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.