
Der Fall Julian Assange: Kuschen vor den USA
Frankfurter Rundschau
Der Londoner High Court hatte es in der Hand, den Rachefeldzug der USA gegen Julian Assange zu beenden. Doch sein Urteil ist eines Rechtssaates nicht würdig. Ein Kommentar.
Das Urteil ist eine Schande. Und eines Rechtsstaates nicht würdig. Der Londoner High Court hatte es in der Hand, den Rachefeldzug der USA gegen Julian Assange zu beenden und den Wikileaks-Gründer aus der Haft zu befreien. Doch das Gegenteil ist der Fall. Die Richter haben vor den Vereinigten Staaten gekuscht, haben sich deren Argumente zu eigen gemacht und damit die Geschichte von Verfolgung und Willkür fortgeschrieben. Fehlerhafte Gutachten in der Vorinstanz? Die USA würden wohl alles schmähen, was Assange ihren Fängen zu entziehen droht.
Und wie viel Folter darf es denn sein? Man wolle bei Assange keine „Spezialmethoden“ anwenden, hat die amerikanische Seite dem High Court versichert. Interessant. Da räumen Vertreter eines westlichen Staates freimütig ein, dass sie Gefangene bei Bedarf quälen lassen. Muss ja nicht gleich Waterboarding sein, weiße, psychische Folter ist auch effektiv. Und mit derlei Aussichten soll ein Mensch ausgeliefert werden, der für die USA zu den Staatsfeinden Nummer eins gehört?
Auch in freiheitlichen Demokratien wird Macht missbraucht, werden Menschen- und Bürgerrechte missachtet. Es ist die Aufgabe von Gerichten, derartige Verfehlungen zu korrigieren. Wenn es gut läuft. In London hat der Rechtsstaat himmelschreiend versagt.