
Der Alltag verteuert sich um zwei Prozent
n-tv
Noch vergangenes Jahr war die Inflationsrate bedenklich hoch. Inzwischen ist der Wert zwar niedriger - das Problem hoher Kosten bleibt aber bestehen.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Inflationsrate in Nordrhein-Westfalen ist im Oktober 2024 wieder leicht gestiegen. Wie das Statistische Landesamt IT.NRW in Düsseldorf mitteilte, zogen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Oktober des Vorjahres um zwei Prozent an. Im September 2024 hatte die Preissteigerung noch bei 1,5 Prozent gelegen. In der ersten Jahreshälfte war die monatliche Inflation höher ausgefallen als zuletzt.
Besonders teuer wurde Butter, bei der die Statistiker einen Preissprung um 40,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat ermittelten. Auch Produkte und Dienstleistungen anderer Bereiche wurden kostspieliger, so verteuerten sich stationäre Pflegeleistungen für Privatversicherte um 12,2 Prozent und für gesetzlich Versicherte um 12,0 Prozent.
Wer tanken fuhr, musste hingegen nicht so tief in die Tasche greifen: Kraftstoffe verbilligten sich um neun Prozent. Auch Heizöl (minus 10,3 Prozent) sowie Brennholz und Holzpellets (minus 12,4 Prozent) wurden günstiger. Eine andere Entwicklung zeigte sich hingegen bei den Preisen für Fernwärme, die um 31,8 Prozent zulegten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.