
Denkmalschutzpreis geht nach Unterfranken
n-tv
Jahrhundertelang spielte sich das jüdische Leben in Bayern vor allem auf dem Land ab. In Unterfranken zeugen davon ehemalige Synagogen.
Untermerzbach (dpa/lby) - Die höchste Auszeichnung auf dem Gebiet des Denkmalschutzes in Deutschland geht nach Unterfranken. Preisträger seien die Gemeinde Untermerzbach und der Träger- und Förderverein Synagoge Memmelsdorf, wie das Kunstministerium in München mitteilte.
Sie erhielten die Silberne Halbkugel des Deutschen Preises für Denkmalschutz für die Restaurierung der Synagogen in Memmelsdorf (Landkreis Bamberg) und Gleusdorf (Landkreis Haßberge) sowie die Präsentation der reichen jüdischen Geschichte der Region. Mit der Silbernen Halbkugel wird seit 1979 das besondere ehrenamtliche Engagement für die Denkmalpflege und Archäologie gewürdigt.
Bayerns Kunstminister Markus Blume (CSU) sagte: "Besonders in Zeiten eines wiederaufflammenden Antisemitismus ist die schon drei Jahrzehnte währende Arbeit des Fördervereins und das Engagement der Kommune ein starkes Zeichen für Aufklärung, Toleranz und Zusammenhalt."

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.