
Den Haag weist Nicaraguas Eilantrag gegen Deutschland ab
n-tv
Im Völkermord-Verfahren gegen Deutschland weist der Internationale Gerichtshof in Den Haag die Forderungen Nicaraguas zurück. Deutschland muss die Rüstungsexporte nach Israel nicht stoppen, entscheiden die höchsten UN-Richter in Den Haag
Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat eine Klage Nicaraguas zurückgewiesen, Deutschlands Rüstungsexporte nach Israel mit einem Eilantrag zu stoppen. Es werde keine Dringlichkeitsanordnung erlassen, teilte das Gericht mit. Man sei dennoch tief besorgt angesichts der humanitären Situation der palästinensischen Zivilbevölkerung im Gazastreifen. Der Gerichtshof gab aber auch einem deutschen Antrag auf Abweisung des Falles nicht statt, so dass dieser weitergeführt werden kann. Bundesjustizminister Marco Buschmann nannte die Entscheidung auf X "richtig".
Das autoritär regierte Nicaragua wollte mit seiner Klage erreichen, dass der Internationale Gerichtshof Deutschland auffordert, die Waffenexporte an Israel einzustellen. Nicaragua hatte damit argumentiert, dass im Gazastreifen wegen des Vorgehens des israelischen Militärs die ernste Gefahr eines Völkermords bestehe. Berlin habe gegen die Völkermordkonvention von 1948 verstoßen, weil es Israel weiterhin mit Waffen beliefere.
Deutschland hatte die Vorwürfe Nicaraguas zurückgewiesen. Die Bundesrepublik liefere Waffen "nur auf der Grundlage einer sorgfältigen Prüfung, die weit über die Anforderungen des Völkerrechts hinausgeht", hatte die Leiterin der Rechtsabteilung und Völkerrechtsberaterin des Auswärtigen Amts, Tania von Uslar-Gleichen, Anfang April vor dem IGH gesagt. Die Sicherheit Israels stehe aufgrund der deutschen Geschichte "im Zentrum der deutschen Außenpolitik".
