"Demokratieschädlich": Union will Wahlrecht wieder ändern
n-tv
Das Bundesverfassungsgericht hat die Wahlrechtsreform der Ampel im Kern durchgewunken. Die CDU/CSU will die Regelung nach einer Regierungsübernahme aber wieder zurückdrehen - damit alle Wahlkreise weiter vertreten sind.
Nach dem zum Teil positiven Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform der Ampelkoalition droht die Union damit, die Reform zurückzudrehen, wenn sie wieder an die Regierung kommt. Die stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende, Andrea Lindholz (CSU), kritisierte im Frühstart von ntv, dass die sogenannte Zweitstimmendeckung vom Gericht bestätigt wurde. "Dass Wahlkreise nicht zugeteilt werden, ist für mich kein dauerhaft akzeptabler Zustand - das müssen wir in der nächsten Legislaturperiode ändern."
Mit der Wahlrechtsreform der Ampelkoalition wird die Zahl der Bundestagsabgeordneten auf 630 gedeckelt, Überhang- und Ausgleichsmandate schafft sie ab. Solche Mandate gab es bisher, um eine Besonderheit des deutschen Systems von Erst- und Zweitstimme auszugleichen: Es kommt vor, dass eine Partei über die Erststimme mehr Wahlkreise und damit Mandate gewinnt, als ihr über die Zweitstimme zustehen. Diese Regelung hat zu einer Aufblähung des Parlaments auf aktuell 733 Sitze geführt.
Die Reform der Ampel dreht das Ausgleichsmodell um: Künftig soll eine Partei nur noch so viele Mandate bekommen, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Hat sie mit der Erststimme mehr Wahlkreismandate gewonnen, dann wird von hinten gestrichen: Die Mandate mit dem schlechtesten Ergebnis fallen weg.