
Demo von Gegnern der Corona-Maßnahmen bleibt verboten
n-tv
Die geplante Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen mit 11.000 Menschen in Hamburg bleibt untersagt. Das Verwaltungsgericht lehnte einen Eilantrag ab, mit dem die Anmelder der Versammlung das Verbot der Polizei kippen wollten.
Hamburg (dpa/lno) - Die von der Polizei verbotene Demonstration von Gegnern der Corona-Maßnahmen am Samstag in Hamburg bleibt untersagt. Das Verwaltungsgericht Hamburg lehnte am Freitag einen Eilantrag ab, mit dem die Anmelder die in der Innenstadt geplante Versammlung mit dem Titel "Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Eindämmungsmaßnahmen. Für Selbstbestimmung, Meinungs- und Redefreiheit sowie Demokratie" doch noch durchsetzen wollten, wie das Gericht mitteilte. Der Antragsteller könne nun gegen die Entscheidung Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht erheben.
Ursprünglich war für Samstag eine Demonstration mit 11.000 Teilnehmern angemeldet. Nachdem die Kooperationsgespräche zwischen dem Antragsteller und der Versammlungsbehörde jedoch erfolglos verlaufen seien, habe die Versammlungsbehörde die Demonstration auf der Grundlage der Coronavirus-Eindämmungsverordnung untersagt. Der Anmelder - ein Verein - hatte nach Polizeiangaben deutlich gemacht, dass er den Demonstrationszug rund um die Binnenalster nur ohne Masken abhalten wolle.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist das Verbot eine notwendige Schutzmaßnahme, die weiterhin angewendet werden dürfe, obwohl der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nicht verlängert habe. Insofern sei die Untersagung der Versammlung verhältnismäßig. Die Kammer folgte nach eigenen Angaben der Argumentation einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts, die vor zwei Wochen eine andere Demonstration verboten hatte. Deren Ausführungen seien auf das vorliegende Verfahren übertragbar, auch wenn Anmelder und Motto anders seien, erklärte das Gericht.