Das steht in Walijewas Doping-Dokument
n-tv
Dass Kamila Walijewa überhaupt im olympischen Einzel laufen darf, liegt am Internationalen Sportgerichtshof CAS. Der erlaubt der Eiskunstläuferin den Start trotz einer positiven Dopingprobe. Die Aufregung ist riesig. Nun gibt es Details zum Fall der 15-jährigen Russin.
Der Internationale Sportgerichtshof CAS hat den begründeten Schiedsspruch im Fall Kamila Walijewa veröffentlicht und damit einige Details ans Licht gebracht. Wie aus dem 41-seitigen Dokument hervorgeht, lag die bei der russischen Eiskunstläuferin nachgewiesene Konzentration der verbotenen Substanz Trimetazidin bei 2,1 ng/ml. Dies ist ein geringer Wert, den Walijewas Vertretung mit der mittlerweile berühmten Großvater-These erklärte.
So sagte die Mutter der Athletin vor dem CAS aus, dass Kamila Walijewa von ihrem Großvater regelmäßig zum täglichen Training gefahren und abgeholt wird. Auch in der Mittagspause zwischen zwei Einheiten bleibe er oft bei der 15-Jährigen. Während der Anhörung wurde zudem eine Videoaufzeichnung gezeigt, die nach Angaben des Rechtsbeistands vom Großvater der Athletin gemacht wurde. Auf den Bildern sei im Auto des Großvaters eine Packung "Trimetazidin MV" zu sehen.
Walijewas Anwälte präsentierten weiterhin einen medizinischen Experten namens Andrej Scholinskij. Dieser erklärte, Trimetazidin sei verschreibungspflichtig, für Kinder verboten und könne Nebenwirkungen wie Schwindel und Gleichgewichtsstörungen hervorrufen. Eine Aufnahme durch Kontamination halte er für möglich.