Das sind die Corona-Beschlüsse der Länder
n-tv
Spätestens zum 2. April laufen die bundesweiten Corona-Maßnahmen aus. Deshalb muss zügig geregelt werden, wie es mit der Virus-Eindämmung in den Bundesländern weitergeht. Einige haben bereits entsprechende Beschlüsse erlassen - die wenigsten setzen dabei auf eine Hotspot-Regelung.
Immer mehr Bundesländer stecken ihren Kurs für die Zeit nach Auslaufen der Übergangszeit für Corona-Regeln nach dem 2. April ab. In Hamburg bekräftigte der Senat seine Absicht, durch Nutzung der sogenannten Hotspot-Regelung zunächst bis Ende April weiterhin auf erweitere Eindämmungsmaßnahmen wie eine Maskenpflicht in Innenräumen zu setzen. Länder wie Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen zogen die Anwendung der Regel dagegen nicht in Betracht.
In Hamburg wird die Bürgerschaft am morgigen Mittwoch über den Vorschlag des Senats beraten. Laut neuem Bundesinfektionsschutzgesetz ist die Aktivierung der Hotspot-Regelung nur durch Landtagsbeschlüsse möglich. Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern erklärte bereits am vergangenen Donnerstag angesichts erheblicher Infektionszahlen das gesamte Bundesland zum Hotspot. Hamburg will nun folgen. Senatssprecher Marcel Schweitzer begründete den Schritt mit der Sorge vor einer Überlastung des Gesundheitssystems ohne erweiterte Schutzmaßnahmen. Die Erfahrung in der Pandemie zeige, dass steigende Infektionszahlen mit zeitlicher Verzögerung zur wachsenden Belastung des Gesundheitssystems und der Krankenhäuser führten, sagte er. Die Zahlen stiegen schon "in erheblichem Maße". Der Zeitpunkt zum Handeln sei "jetzt".
Die Landesregierung in Baden-Württemberg wird dagegen auf eine Anwendung der Hotspot-Regel verzichten. Sie werde "nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt", teilten die beiden Regierungsparteien Grüne und CDU nach einer Sitzung ihres gemeinsamen Koalitionsausschusses mit. Mögliche regionale Überlastungen in Gesundheitssystem sollten durch Patienten- und Personalverlegungen und ähnliche Maßnahmen "unterhalb der Verordnungsebene" vermieden werden, hieß es weiter. "Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten", erklärte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Er rief die Menschen zugleich auf, weiter "aus Eigenverantwortung" Masken etwa in Innenräumen zu tragen.