
Das Recht auf das eigene Leben
Frankfurter Rundschau
Hilal Sezgin in ihrer Kolumne „Unter Tieren“ über den Unterschied zwischen einem Recht auf ein gutes Leben und einem Recht, nicht geschlachtet zu werden.
Im Allgemeinen wird es als Zeichen des eigenen Erfolges gesehen, wenn die Konzepte und Begriffe, die erstmals in der Sprache einer politischen Minderheit vorkamen, Teil des alltäglichen Diskurses werden. Daher freute ich mich zunächst, wenn ich in den vergangenen Monaten vermehrt dem Begriff „Tierrechte“ begegnete – in Kontexten, die nicht primär tierrechtlerisch oder vegan waren ... bis ich bemerkte, was man dort tatsächlich unter dem Begriff Tierrecht verstand. Mein erstes Beispiel ist das eines jungen Landwirts aus Niedersachsen, der Galloway-Rinder züchtet, ihnen auf der Weide ein „gutes Leben“ bietet und sie später zu einem nahegelegenen Schlachthof begleitet. Es steht außer Zweifel, dass dieser Landwirt aus seiner Sicht nur das Beste für seine Tiere will – aber dieses Beste ist aus der Perspektive des Tieres eben nicht hinreichend gut. Wenn das Tier nicht ganz wohlauf sei, sage er den Transport zur Schlachtung ab, erklärte er mir (und ich fragte mich, warum es besser ist, bei guter Stimmung getötet zu werden, als wenn es einem eh schon mies geht). „Das Tier kennt mich, das Tier hab ich großgezogen“, sagte er (und ich fragte mich, ob das den Verrat, es dem Metzger auszuliefern, nicht noch steigert). Auf die Frage, ob seine Rinder nicht das Recht auf Leben hätten, antwortete der junge Mann: „Klar hat ein Tier Rechte. ... Das Tier hat bei mir das Recht, dass es würdevoll geschlachtet wird.“More Related News