Das Ende vieler Corona-Auflagen
ZDF
Bundestag und Bundesrat haben der Änderung des Infektionsschutzgesetzes zugestimmt. April müssen die Länder nun viele Corona-Auflagen aufheben.
Masken, Abstand und 2G - seit November 2021 haben die Corona-Maßnahmen der vierten Welle die Deutschen durch den Alltag begleitet. Doch das neue Infektionsschutzgesetz, das Bundestag und Bundesrat heute gebilligt haben, erlaubt den Bundesländern künftig nur noch wenige Basis-Schutzmaßnahmen. Lediglich für Corona-Hotspots bleiben schärfere Auflagen möglich.
Die Bundesländer sehen sich effektiver Infektionsschutz-Instrumente beraubt. Viele Länder wollen eine Übergangsfrist nutzen, um striktere Auflagen vorerst beizubehalten.
Nach dem neuen Infektionsschutzgesetz können die Bundesländer eine Maskenpflicht nur noch für bestimmte Bereiche anordnen, dazu zählen:
In allen anderen Bereichen aber entfällt die Maskenpflicht. Weder in Restaurants noch in Supermärkten ist künftig ein Mund-Nasen-Schutz nötig, es sei denn die Betreiber nutzen ihr Hausrecht, um eine private Maskenpflicht vorzuschreiben.
Auch in den Schulen können die Bundesländer keine Masken mehr anordnen.
In Flugzeugen und im Fernverkehr der Bahn ist dagegen weiterhin eine Maskenpflicht vorgesehen. Die Bundesregierung kann diese aber aussetzen.
Bislang galt etwa in Restaurants oder Hotels eine 3G-Regelung. Ungeimpfte mussten einen tagesaktuellen Testnachweis vorlegen, um Zutritt zu erhalten.