
Das Ende des Schlafwagen-Wahlkampfs
n-tv
Das Triell zwischen Baerbock, Laschet und Scholz ist vorbei - aber was haben wir nun gelernt? Da gibt es einiges festzuhalten, zum Thema Koalitionen, Laschet und Angela Merkel. Sechs Lehren zum TV-Wettstreit.
Die Warnung vor einem "Schlafwagen-Wahlkampf" ist nicht neu. Die Kritik an Unions-Kanzlerkandidat Armin Laschet nahm zuletzt sogar noch zu, auch aus den eigenen Reihen. Doch beim Triell bei RTL und ntv zeigt der nordrhein-westfälische Ministerpräsident, dass er auch angreifen kann. Von Beginn an attackiert er die Kandidaten von Grünen und SPD, Annalena Baerbock und Olaf Scholz. Dem Bundesfinanzminister und dessen SPD wirft Laschet etwa vor, den Kauf bewaffneter Drohnen zu verhindern - obwohl diese nötig seien. Den Grünen hält er vor, im März nicht für eine Verlängerung des Afghanistan-Einsatzes gestimmt zu haben. Deutlich kritisiert er auch Scholz' Weigerung, eine Koalition mit der Linkspartei deutlich auszuschließen. So sehr Laschet aber auch angreift - die Attacken verfangen nicht immer. Scholz reagiert auf die Vorwürfe mit Merkel'scher Gelassenheit, Baerbock mit Gegenangriff. Doch auch wenn der CDU-Chef nur vereinzelt punkten kann, wird klar: Er ist bereit, zu kämpfen. "Schlafwagen-Wahlkampf" war einmal.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.