Das brisante Nachspiel der Razzia im Scholz-Ministerium
Die Welt
Kurz vor der Bundestagswahl durchsuchte die Staatsanwaltschaft Osnabrück das von Scholz (SPD) geführte Bundesfinanzministerium – unrechtmäßig. War es versuchte Wahlkampf-Hilfe für die Union? Niedersachsens Grüne nehmen jetzt die Landesjustizministerin von der CDU ins Visier.
Es kommt vor, dass ein Gericht die Entscheidung eines anderen kassiert. Die Stellungnahme, die das Landgericht Osnabrück aber kürzlich unter dem Geschäftszeichen 12 Qs 32/21 abgab, war mehr als eine juristische Korrektur – es war eine handfeste Klatsche.
Das Landgericht habe mit Beschluss vom 9. Februar 2022 den Beschluss des Amtsgerichts vom 25. August 2021 aufgehoben, heißt es zunächst in typischem Amtsdeutsch. Dann kommt es ganz dicke: Was das Amtsgericht veranlasst habe, sei nicht nur „unverhältnismäßig“, sondern „geeignet, dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Institutionen einen nicht unbeachtlichen Schaden zuzufügen“.