Darmstadt: In der „Arkade der Grundrechte“ fehlt das Asylrecht
Frankfurter Rundschau
Die „Arkade der Grundrechte“, ein Säulengang vor dem Justizgebäude in Darmstadt, existiert seit 2006. Erst jetzt fällt auf, dass ein entscheidender Artikel unvollständig ist.
Wer am Justizgebäude in Darmstadt vorbeikommt, passiert automatisch die „Arkade der Grundrechte“ – einen Säulengang mit Texttafeln, die von 24 in die Decke eingelassenen Bildtafeln des Künstlers Mirko Krizanovic ergänzt werden.
Das 2006 vom Architekten Udo Nieper initiierte Kunstwerk soll „die politische Grundlage unserer Gesellschaft, das Grundgesetz mit seinen wichtigsten Grundrechten und weiteren staatstragenden Artikeln, ins Bewusstsein der Bürger rücken“, so Nieper. Er führte auch Schüler:innen zur Arkade und ließ später auf eigene Kosten 25 000 Begleithefte für Schulklassen drucken, wie er der Frankfurter Rundschau sagt.
Doch jetzt ist erstmals aufgefallen, dass die Tafel mit Artikel 16 nicht komplett ist. Es fehlt 16a, der sich dem Asylrecht widmet, und in dem es unter anderem heißt: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Peter Friedl, der sich in der Friedensgesellschaft engagiert, hält das für „skandalös“ und hat sich an die FR gewandt. Gerade der Artikel zum Asylrecht sei heiß umkämpft gewesen.
Beim Landgericht Darmstadt, dessen damaliger Präsident Thomas Aumüller die Texte ausgewählt haben soll, sieht man das entspannt. Artikel 16 sei gar nicht unvollständig, sagt Vorsitzender Richter und Pressesprecher Jan Helmrich. 16a sei „ein eigener Artikel“. Die Tafel sei seines Wissens nach bisher kein Thema unter den Jurist:innen gewesen.
Auch der Gebäudeeigentümer, der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, sieht kein Problem: Zentrales Thema des Werkes seien „nicht nur die Grundrechte, sondern das Grundgesetz insgesamt“, so Sprecher Alexander Hoffmann-Glassneck.