
Darlehen von Kinderarzt erschwindelt: Haftstrafe
n-tv
Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Weil er einen gutmütigen Kinderarzt um reichlich Geld gebracht hat, ist ein Mann vom Landgericht Frankfurt am Freitag wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht ging von 59 Einzelfällen aus, in denen der betroffene Mediziner in Einzelfällen bis zu 45.000 Euro an den 38 Jahre alten Betrüger gezahlt hatte. Insgesamt ging es um einen Schaden von knapp 600.000 Euro erschwindeltes Darlehen, das der Mann nie zurückzahlte. Das Verfahren gegen die mitangeklagte Ehefrau (34) wurde wegen derer Schwangerschaft abgetrennt und soll später geführt werden. Der Arzt hatte die Frau schon als Kind behandelt und deshalb besonderes Vertrauen in sie gesetzt, wie er als Zeuge vor Gericht sagte.
Das laut Urteil bei dem Opfer vorliegende "Helfersyndrom fast schon pathologischen Ausmaßes" wurde von dem Angeklagten zwischen 2015 und 2018 regelmäßig mit ganz verschiedenen Ausreden ausgenutzt. Zunächst war von Geldbedarf für eine Fruchtbarkeitstherapie die Rede, später wurde mit anderen Kosten argumentiert. Die von dem Angeklagten genannten "Sicherheiten" - vermeintlich wertvolle Teppiche, Schmuck und Goldbarren - entpuppten sich während der Ermittlungen ebenfalls als erfunden. Schließlich erstattete der Arzt Strafanzeige.
Der Mediziner hatte das Geld nicht etwa aus seinem eigenen Vermögen entnommen, sondern dafür Kredite aufgenommen. "Der Mann steht vor dem Aus. Von der Ehefrau verlassen, muss er nun noch bis 70 arbeiten, um die Schulden zu tilgen", sagte der Vorsitzende Richter. All dies müsse in das Strafmaß einfließen. Vor Gericht hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.