Darf Politik bei Triage mitbestimmen? Was aus dem Karlsruher Urteil folgt
Die Welt
Das Bundesverfassungsgericht fordert schnelles Handeln vom Gesetzgeber, damit Menschen mit Behinderung im Fall einer Triage nicht benachteiligt werden. Kommt nun ein Gesetz? Die SPD ist sicher, dass die Überlebenswahrscheinlichkeit „entscheidendes Kriterium“ sein müsse.
Knapp zwei Jahre ist es her, dass das Thema Triage während der Corona-Pandemie im März 2020 erstmals breit diskutiert wurde. Bis heute hat es der Bundestag allerdings nicht für nötig gehalten, eine gesetzliche Lösung zu schaffen, nach welchen Kriterien Ärzte entscheiden dürfen, wenn der Ernstfall eintritt und es mehr behandlungsbedürftige Patienten als zur Verfügung stehende Intensivbetten und Beatmungsplätze gibt.
Nun wird der Gesetzgeber durch das Bundesverfassungsgericht verpflichtet, unverzüglich „Vorkehrungen zu treffen, damit niemand wegen einer Behinderung bei der Zuteilung überlebenswichtiger, nicht für alle zur Verfügung stehender intensivmedizinischer Ressourcen benachteiligt wird“, wie es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss heißt.