Dürfen Arztpraxen ungeimpfte Patienten abweisen?
Die Welt
Immer wieder machen Arztpraxen inzwischen die 3G-Regel zur Voraussetzung für medizinische Untersuchungen. Das heißt: Ungeimpfte Patienten, die einen Termin brauchen, müssen sich erst mal testen lassen. Dürfen Praxen das überhaupt?
Auf der Internetseite eines Augenarztes in München prangt in großen, roten Buchstaben: „Corona-Info: 3G-Regel und FFP2-Maske.“ Weiter unten ist zu lesen: „Eintritt in unsere Praxis haben Geimpfte, Genesene und Getestete – ganz unabhängig von der Inzidenz.“ Ausgenommen von der 3G-Regel seien Kinder bis zum sechsten Lebensjahr. Schaut man sich im Internet um, stößt man auf den Internetseiten von Praxen immer wieder auf den 3G-Hinweis.
Das ist bemerkenswert. Denn während der Zutritt etwa zu Restaurants, Kinos oder Fußballstadien gesetzlich über 3G oder 2G geregelt wird, ist der Zugang zur medizinischen Versorgung bisher allen Bürger ohne Einschränkungen möglich gewesen. Wie kommt es also, dass Arztpraxen an ihre Patienten Bedingungen stellen? Und: Dürfen sie das überhaupt?