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Cyberbunker-Betreiber sollen jahrelang in Haft
DW
Sie machten Geschäfte mit dem Versprechen, technisch alles im Darknet möglich zu machen. Jetzt hat das Landgericht Trier alle acht Beschuldigten zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Es war einer der bundesweit größten Prozesse zum Thema Cybercrime. Das Landgericht Trier sah es als erwiesen an, dass die acht Beschuldigten in einem ehemaligen Bundeswehrbunker an der Mosel ein Daten- und Rechenzentrum für kriminelle Kunden betrieben hatten. Der Hauptangeklagte, ein Niederländer, wurde zu fünf Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er habe kriminelle Taten auf seinen Servern billigend in Kauf genommen.
Weitere sechs Angeklagte erhielten Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten sowie vier Jahren und drei Monaten. Den achten Beschuldigten verurteilten die Trierer Richter zu einer Haftstrafe von einem Jahr, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Alle Angeklagten bildeten demnach eine kriminelle Vereinigung. "Jeder war ein Rädchen in diesem System", sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler. Alle hätten das Geschäftsmodell des Rechenzentrums gekannt.
Zu den Kunden des illegalen Serverzentrums gehörten laut Anklage unter anderem auch die Betreiber der inzwischen abgeschalteten großen Darknetmarktplätze "Wall Street Market" und "Fraudsters". Die Anklage warf der Gruppe Beihilfe zu beinahe 250.000 Taten vor, wobei es sich in den meisten Fällen um Drogendelikte handelte.
Von diesem Vorwurf der Beihilfe sprach das Gericht die Angeklagten jedoch frei. Alle acht hätten es für möglich oder wahrscheinlich gehalten, dass ihre Kunden kriminelle Dienste anboten. Ob und inwieweit sie von den konkreten Inhalten der Webseiten wussten, sei unklar. Zudem fehle es an einem Vorsatz für die Beihilfe.
Der Betrieb eines Rechenzentrums, das illegale Seiten hostet, ist grundsätzlich nicht strafbar. Erst wenn die Betreiber von den Aktivitäten wissen und nicht dagegen vorgehen, können sie wegen Beihilfe belangt werden.