
Corona-Wochenwert in Berlin sinkt weiter
n-tv
Berlin (dpa/bb) - In Berlin ist die Zahl der Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche weiter zurückgegangen. Die Inzidenz liegt nun bei 61,5, wie das Robert Koch-Institut (RKI) am Mittwoch mitteilte. Am Dienstag lag der Wert noch bei 63. Gemeldet wurden 381 Neuinfektionen. Neun weitere Menschen starben im Zusammenhang mit dem Coronavirus.
Seit Beginn der Pandemie wurden in Berlin 176.035 Menschen als infiziert gemeldet. Die Zahl der Toten stieg auf 3412. Als genesen gelten 167.600 Berlinerinnen und Berliner. Da der Inzidenzwert fünf Werktage in Folge unter 100 blieb, gibt es nun nach monatelangem Lockdown ab Mittwoch erste Lockerungen. Die umstrittenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen fallen weg. Zudem dürfen Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten wieder öffnen - mit Auflagen wie Abstandsregeln und dem Nachweis eines negativen Corona-Tests. Theater, Opern- und Konzerthäuser oder Kinos dürfen Veranstaltungen unter freiem Himmel anbieten. Erlaubt sind dabei zunächst höchstens 250 Menschen.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.