Corona-Verordnung: Thüringer Richter rufen Karlsruhe an
n-tv
Weimar (dpa/th) - Thüringens Verfassungsgericht ruft die Richter in Karlsruhe an, um verfassungsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer Corona-Verordnung zu klären. Die eigentlich für den 16. Juni geplante Urteilsverkündigung zu einer Klage der AfD-Landtagsfraktion gegen die Corona-Verordnung der Landesregierung von Ende Oktober 2020 sei damit aufgehoben, teilte der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag in Weimar mit. Es sei der erste Beschluss in der Geschichte des Thüringer Gerichts, dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren vorzulegen.
Ein solches Vorgehen sei nur in seltenen Fällen nötig - wenn das Verfassungsgericht eines Landes bei der Auslegung des Grundgesetzes von einer Entscheidung des Verfassungsgerichts eines anderen Landes abweichen wolle, begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das Verfahren zu der AfD-Klage sei damit zunächst ausgesetzt. Die AfD-Fraktion geht mit ihrer Klage gegen die sogenannte Thüringer November-Verordnung vom 31. Oktober 2020 vor. Diese ist ihrer Meinung nach nichtig, weil sie mit der Thüringer Verfassung unvereinbar sei. Ein wichtiger Punkt ist dabei, ob das Infektionsschutzgesetz des Bundes zu diesem Zeitpunkt geeignet war, weitreichende Grundrechtseinschränkungen zu verordnen.More Related News