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Corona-Tests vor Abschiebungen zwangsweise durchgeführt
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Um Ausländer wie geplant abschieben zu können, sind im vergangenen Jahr von hessischen Behörden in acht Fällen Menschen zwangsweise auf das Coronavirus getestet worden. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine parlamentarische Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Wiesbaden hervor. Fünf Mal sei die zwangsweise Testung durch hessische Behörden angeordnet worden, drei Mal durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. 2020 sei es zu keiner zwangsweisen Testung gekommen.
"Die zuständigen hessischen Ausländerbehörden haben in den Jahren 2020 und 2021 keine Abschiebungen aufgrund eines durch die Betroffenen abgelehnten Covid-19-Tests unterlassen", erläuterte das Ministerium. Es sei inzwischen in der bundesweiten Rechtssprechung überwiegend anerkannt, dass ein Corona-Test auf Grundlage des Aufenthaltsrechts auch gegen den Willen eines Betroffenen gemacht werden dürfe, wenn es für die Abschiebung erforderlich sei.
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