Corona-Regeln werden bundesweit gelockert: Das ändert sich im März
Frankfurter Rundschau
Ab März werden die Corona-Regeln in Deutschland gelockert. Zudem gibt es gesetzliche Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Berlin – Im März werden die Corona-Regeln bundesweit gelockert. In Deutschland treten daher verschiedene gesetzliche Neuerungen in Kraft. Einige davon beziehen sich auf die Bekämpfung der Corona-Pandemie* und folgen aus Beschlüssen von Bund und Ländern. Allerdings gibt es auch einige Neuerungen für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ab dem 15. März kommt die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Beschäftigte, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten, müssen dann ihre Corona-Impfung nachweisen. Von der Regel sind außerdem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Tageskliniken, Rettungsdiensten, Arztpraxen und sozialpädagogischen Zentren betroffen. Diese Teil-Impfpflicht soll dem Schutz besonders verwundbarer Gruppen dienen.
In der Gastronomie und im Hotel gilt ab dem 4. März wieder die 3G-Regel. Bund und Bundesländer hatten sich bei einer Corona-Spitzenrunde Mitte Februar darauf geeinigt. Demnach haben Genesene, Geimpfte sowie Personen mit einem tagesaktuellen negativen Coronatest Zugang. Für Besuche in Diskotheken und Clubs gelten dann jedoch noch strengere Zugangsregeln.
Alle tiefgreifenden Maßnahmen zum Schutz der Corona-Pandemie fallen ab dem 20. März in ganz Deutschland, wie Bund und Länder bei ihrem Treffen beschlossen. Auch die Homeoffice-Pflicht für Beschäftigte läuft dann aus. Unternehmen können das Modell allerdings trotzdem weiter anbieten.
Nach dem 20. März sollen dann nur noch die sogenannten Basisschutzmaßnahmen gelten*. Dazu zählen zum Beispiel die Maskenpflicht sowie Abstandsregeln. Einzelheiten müssen allerdings noch geklärt werden.