
Corona-Regeln: Verfassungsgerichtshof entscheidet im Juni
n-tv
Anfang 2021 war Sachsen Hotspot in der Corona-Pandemie mit der bundesweit höchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Die Staatsregierung reagierte. Einige Maßnahmen stehen jetzt auf dem juristischen Prüfstand.
Leipzig (dpa/sn) - Mit den umfangreichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie Anfang 2021 im Freistaat hat sich der sächsische Verfassungsgerichtshof beschäftigt. In dem sogenannten Normenkontrollverfahren wollen 38 Landtagsabgeordnete der AfD erreichen, dass die Vorschriften der Corona-Schutzverordnungen vom 26. Januar 2021 und vom 12. Februar 2021 für verfassungswidrig erklärt werden. Das Gericht will seine Entscheidung am 12. Juni um 10.30 Uhr verkünden.
In der mündlichen Verhandlung betonten die Antragsteller, dass zahlreiche Bestimmungen zu sehr in die Grundrechte der Menschen eingegriffen hätten. Konkret ging es um Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit sowie Beschränkungen der Teilnehmerzahl bei Eheschließungen, Beerdigungen und Versammlungen.
Die Staatsregierung habe nach dem Prinzip "Trial & Error" (Versuch und Irrtum) agiert, sagte der Prozessbevollmächtigte der Kläger, Rechtsanwalt Joachim Keiler. Dabei habe man ohne wissenschaftlich basierte Grundlagen einschneidende Regelungen für die Bevölkerung getroffen. Die Maßnahmen seien unverhältnismäßig und deren Zusammenhang mit dem damaligen Infektionsgeschehen nicht ersichtlich gewesen.