Corona-Regeln: Hessen lockert Maßnahmen – Was ab Montag gilt
Frankfurter Rundschau
Hessen lockert von Montag (07.02.2022) an seine Corona-Regeln. Eine Übersicht zu den Maßnahmen für Einzelhandel, Gastronomie, Veranstaltungen und Co.
Frankfurt – Die Inzidenz in Hessen ist auf einem Rekordhoch. Am Dienstag (25.01.2022) lag der Durchschnittswert der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen erstmals im vierstelligen Bereich. Hauptursache ist die rasante Ausbreitung der Omikron-Variante.
Dennoch hat die hessische Landesregierung die bisherigen Corona-Regeln gelockert. Bei einer Sitzung in Wiesbaden beschloss das Corona-Kabinett Änderungen bei Maskenpflicht, Großveranstaltungen und 2G+-Auflagen im Einzelhandel. Außerdem steht der Wegfall der Hotspot-Regelung jetzt fest. Letztere wurde angesichts der hohen Fallzahlen in ganz Hessen obsolet – die Inzidenz beträgt derzeit (Stand 06.02.2022) überall ein Vielfaches des Wertes, ab dem ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt als Hotspot galt. Die neuen Corona-Regeln treten am Montag (07.02.2022) in Kraft und sind zunächst bis 6. März befristet.
Die Corona-Regeln zu Kontaktbeschränkungen haben sich in Hessen nicht geändert. Es gilt weiterhin:. „Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keiner vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt“, wie es in der aktuellen Corona-Schutzverordnung heißt. Konkret bedeutet das für den öffentlichen Raum, dass maximal 10 Personen zusammenkommen dürfen.
Ausnahme: Ist mindestens eine Person weder geimpft noch von einer Corona-Infektion genesen, sind nur die Angehörigen des eigenen Haushalts plus maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts gestattet. Als ein Haushalt gelten auch Eheleute und Paare, die keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Kinder unter 14 Jahren und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, sind ausgenommen. Im privaten Bereich werden diese Regeln „dringend empfohlen“ und sind nicht verpflichtend.
Bei öffentlichen Veranstaltungen im Innenbereich mit mehr als zehn Personen gilt 2G+, alle Teilnehmer müssen also geimpft beziehungsweise genesen sein und zusätzlich ein negatives Testergebnis vorweisen können. An hessischen Veranstaltungsorten mit einer Kapazität von über 250 Menschen muss die Teilnehmerzahl auf 30 Prozent der maximalen Auslastung verringert werden. Außerdem gilt eine Höchstzahl von 4000 Teilnehmern.