Corona-Quarantäne ab 1. Mai nur noch freiwillig
ProSieben
Viele staatliche Corona-Beschränkungen im Alltag sind nun passé. Dazu kommen bald auch weitreichende Lockerungen bei den Vorgaben für Absonderungen, mit denen Ansteckungsketten eingedämmt werden sollen.
Corona-Infizierte und Kontaktpersonen brauchen ab 1. Mai in der Regel nur noch freiwillig und für kürzere Zeit in Isolierung oder Quarantäne. Darauf verständigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern, wie Bundesminister Karl Lauterbach (SPD) am Montag mitteilte. Infizierten wird demnach künftig nur noch "dringend empfohlen", sich für fünf Tage zu isolieren und Kontakte zu meiden - für Kontaktpersonen von Infizierten soll es entsprechend gelten. Eine Anordnung des Gesundheitsamts, die es schon jetzt häufig nicht mehr gibt, fällt weg. Strengere Vorgaben sollen aber noch für Beschäftigte in Gesundheitswesen und Pflege bleiben, die sich infiziert haben.
Lauterbach sagte, die bestehende Regelung habe funktioniert, sei aber dauerhaft so nicht notwendig. Bisher dauern die Absonderungen in der Regel zehn Tage und können mit einem negativen Test nach sieben Tagen vorab beendet werden. Hintergrund der Lockerungen ist die aktuelle Omikron-Welle mit vielen, aber meist eher leichter verlaufenden Infektionen. Damit sollen nun auch massenhafte Personalausfälle bei hohen Infektionszahlen vermieden werden. Die Änderungen gehen auf einen Vorschlag des Bundesministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zurück, der nun als Empfehlung an die Länder gehen soll.
Konkret sollen sich Infizierte demnach der "dringenden Empfehlung" zufolge für fünf Tage selbstständig isolieren und dann - beginnend nach fünf Tagen - Schnelltests machen, bis sie negativ sind. Für Kontaktpersonen von Infizierten gilt die "dringende Empfehlung", selbstständig Kontakte zu reduzieren - vor allem mit Menschen, die Risikogruppen für schwere Corona-Verläufe angehören. Sie sollten zudem täglich Selbsttests machen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen, in Alten- und Pflegeheimen sowie bei ambulanten Pflegediensten sollen im Fall einer Infektion die Gesundheitsämter weiter Tätigkeitsverbote anordnen. Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind laut Konzept eine deutliche Besserung der Krankheitssymptome sowie ein negatives Ergebnis per Schnell- oder PCR-Test frühestens am Tag fünf nach Nachweis der Infektion. Sind solche Beschäftigten Kontaktpersonen von Infizierten, sollen sie sich vor Dienstantritt bis einschließlich Tag fünf täglich testen.