Corona-Lockerungen: „Freedom Day“ am 20. März – Das ändert sich ab heute
Frankfurter Rundschau
Bund und Länder haben beim Corona-Gipfel über tiefgreifende Lockerungen und den „Freedom Day“ beraten. Was sich ab dem 20. März ändert.
Update vom Donnerstag, 17.03.2022, 18.30 Uhr: Der Corona-Gipfel ist vorbei, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat auf einer Pressekonferenz verkündet, was bereits vorher vermutet worden war. Die derzeit geltenden Schutzmaßnahmen fallen ab dem 20. März bundesweit größtenteils weg. Folgende Regeln und Lockerungen sieht der neue Gesetzesentwurf vor:
Allerdings hagelt es vonseiten der Länder reichlich Kritik. So haben unter anderem Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg bereits verkündet, den sogenannten „Freedom Day“ auf Anfang April zu verschieben. Das hatte Gesundheitsminister Lauterbach den Ländern offengehalten.
Erstmeldung vom Donnerstag, 17.03.2022, 10.33 Uhr: Berlin – Die aktuellen Corona-Fallzahlen steigen, trotzdem sollen die derzeitigen Schutzmaßnahmen weitgehend wegfallen. So sieht es zumindest der dreistufige Lockerungsplan der Ampel-Regierung vor. Dieser wurde Ende Februar von SPD, FDP und Grünen vorgestellt und beinhaltet tiefgreifende Lockerungen ab dem 20. März. Viele sprechen vom sogenannten „Freedom Day“.
Ob es nun wirklich soweit kommen wird, darüber beraten Bund und Länder zusammen mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) beim Corona-Gipfel am 17. März. Angesichts der steigenden Neuinfektionen hatten einige Länder, darunter Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Hamburg, bereits angekündigt, den „Freedom Day“ auf Anfang April zu verschieben. Die Verlängerung der aktuell geltenden Maßnahmen bis zum 2. April hatte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) allen Bundesländern offengehalten.
Die Corona-Schutzmaßnahmen sollen sich grundlegend ändern. Was und wie viel gelockert werden kann, darum soll es beim Bund-Länder-Treffen mit Kanzler Scholz am 17. März vordergründig gehen. Eine Maßnahme steht bereits fest und die betrifft die Corona-Regeln am Arbeitsplatz. Zukünftig müssen Arbeitgeber selbstständig entscheiden, welche betrieblichen Hygienekonzepte und Maßnahmen sie zum Infektionsschutz nutzen wollen. Darunter fällt beispielsweise das Bereitstellen wöchentlicher Corona-Tests oder die Möglichkeit, den Arbeitsplatz ins Home-Office zu verlegen.