
Corona-Inzidenz steigt in Hamburg auf 16,9
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Die Corona-Inzidenz in Hamburg ist am Dienstag weiter gestiegen. Die Gesundheitsbehörde gab die Zahl der Neuinfizierten je 100.000 Einwohner binnen einer Woche mit 16,9 an. Am Vortag hatte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 15,4 gelegen, eine Woche zuvor bei 11,1. 63 neu bestätigte Infektionen kamen am Dienstag hinzu. Das sind 16 mehr als am Montag und 28 mehr als vor einer Woche.
Seit Beginn der Pandemie haben sich laut Behörde in Hamburg nachweislich 78.049 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. Nach Schätzungen des Robert Koch-Instituts (RKI) gelten 75.800 als genesen. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie an oder im Zusammenhang mit dem Virus gestorbenen Menschen in Hamburg gab des Institut unverändert mit 1605 an. In Hamburger Krankenhäusern wurden nach letzten verfügbaren Informationen vom Freitag 28 Covid-19-Patienten behandelt. 16 von ihnen lagen auf Intensivstationen, wie die Gesundheitsbehörde weiter mitteilte.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.