Corona-Infektionen als Arbeitsunfall melden? Das sollten Sie beachten
Frankfurter Rundschau
Erfolgt eine Corona-Infektion in Zusammenhang mit dem Beruf oder im Unterricht, übernimmt die Unfallkasse anfallende Kosten. Das müssen Sie wissen.
Berlin – Steckt sich ein Mensch mit Corona an, so trägt eigentlich die Krankenkasse die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Doch in gewissen Fällen gilt eine Infektion als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung.
Im Todesfall besteht etwa laut test.de ein Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Hinterbliebene. Zudem zahle die Unfallversicherung eine Verletztenrente bei Langzeitfolgen. Auch medizinische, soziale und berufliche Rehabilitation wird übernommen, inklusive Lohnersatzkosten und Umschulungsmaßnahmen. Das berichtet dw.de.
Zum Kreis der versicherten Personen gehören Kita-Kinder, Schüler:innen und Studierende. Worauf ist zu achten und unter welchen Umständen, ist eine Infektion als Unfall zu melden?
Kommt es im Rahmen einer Tätigkeit, eines Ehrenamts oder eines Hochschulbesuchs zu einer Ansteckung, so kann die Infektion als Berufsunfall gemeldet werden, darüber klären die Techniker Krankenkasse und die Unfallkasse Hessen auf. Die symptomatische Erkrankung muss innerhalb von zwei Wochen nach einem nachgewiesenen, intensiven Kontakt mit einer infektiösen Person eintreten. Ob der Kontakt mit der sogenannten Indexperson intensiv genug war, ist den Informationen des Robert-Koch-Instituts zu vernehmen.
Demnach ist eine Mindestdauer von zehn Minuten ohne Mund-Nasen-Schutz zu beachten, im Falle einer Gesprächssituation kann eine kürzere Zeitspanne relevant sein. Bei langen Aufenthalten kann auch eine Person, die sich im gleichen Raum befindet, als Indexperson gelten - trotz Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Auch größere Ausbrüche im beruflichen Umfeld sind als Beweis denkbar, sollte keine konkrete Indexperson ermittelt werden können. Neben dem Arbeitsplatz ist auch der Weg zur Arbeit als Begegnungssituation relevant.