Corona-Infektion im Job: Das sollten Sie wissen!
RTL
Eine Corona-Infektion im Job wird oft als Arbeitsunfall anerkannt - und das bedeutet: bessere Leistungen für Arbeitnehmer. Wir erklären, was Sie wissen müssen.
Trotz aller Vorsicht, Hygienekonzepte und Impfungen ist eine Corona-Infektion am Arbeitsplatz nach wie vor nicht ausgeschlossen. Was viele allerdings nicht wissen: Sie gilt oft als Arbeitsunfall oder sogar Berufskrankheit – und Arbeitnehmer erhalten in diesem Fall in der Regel höhere Leistungen als nur durch die gesetzliche Krankenkasse. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Finanztest erklärt, welche das sind und was zu tun ist, wenn der Arbeitgeber sich querstellt. +++ Alle aktuellen Infos zum Coronavirus finden Sie in unserem Liveticker +++ Haben Sie sich im Job mit Corona infiziert, muss Ihr Arbeitgeber dies sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger melden, also je nach Branche einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse. Diese prüfen anschließend, ob folgende Kriterien erfüllt sind: Vor allem mit Blick auf den letzten Punkt gelten für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls genaue Regeln. Betroffene müssen zunächst genau darlegen, dass sie bei der Arbeit engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten – das können etwa Kollegen, Geschäftspartner oder Kunden sein. Ein "enger Kontakt" ist in diesen Situationen gegeben:More Related News