Corona-Impfung - Zwei wichtige Änderungen kommen ab Februar
Frankfurter Rundschau
Im kommenden Februar treten weitreichende Änderungen für das Corona-Impfzertifikat in Kraft. Was Sie dazu wissen sollten.
Update vom Dienstag, 25.01.2022, 16.00 Uhr: Neben der geplanten Laufzeitänderung für das Corona-Impfzertifikat ab dem 1. Februar (s. Erstmeldung) gibt es zum Monatsbeginn eine weitere weitreichende Änderung in der Europäischen Union.
Die EU-Staaten einigten sich am Dienstag (25.01.2022) darauf, dass ab dem 1. Februar nicht mehr entscheidend sein soll, von wo aus eine Reise in der Europäischen Union gestartet wurde und welche Regeln im jeweiligen Land gelten, sondern, ob ein gültiger Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweis vorliegt. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa.
Damit folgen die EU-Staaten einem Vorschlag der EU-Kommission. Ein PCR-Tests solle frühestens 72 Stunden, ein Schnelltest 24 Stunden vor der Abreise gemacht werden, hieß es. Ein Genesenen-Zertifikat soll 180 Tage gelten.
Erstmeldung vom Montag, 10.01.2022, 09.30 Uhr: Frankfurt/Brüssel – Deutschland steckt mitten in der vierten Corona-Welle, welche durch die kursierende Omikron-Variante bestimmt wird. Deshalb haben Bund und Länder zuletzt neue Maßnahmen auf einem Gipfeltreffen beschlossen. Teil davon war unter anderem, dass die Impfkampagne weiter vorangetrieben werden soll. Bislang sind laut Angaben des Bundesgesundheitsministeriums in Deutschland rund 61,0 Millionen Menschen doppelt beziehungsweise „vollständig“ geimpft. Das entspricht 73,3 Prozent der Bevölkerung (Stand: 23.01.2021).
Als „vollständig“ gegen das Coronavirus geimpft gelten Doppeltgeimpfte bislang für zwölf Monate. Das geht aus einer Erklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hervor. „Die Verordnung über das Zertifikat gilt seit dem 1. Juli 2021 – und zwar für zwölf Monate“, heißt es auch in einer Erklärung der EU-Kommission. Das soll sich allerdings ab dem 1. Februar 2022 ändern.