Corona-Impfpflicht in Österreich: Landesregierungschefs äußern jetzt Zweifel
Frankfurter Rundschau
In Österreich häuft sich die Kritik an der allgemeinen Corona-Impfpflicht. Einige Landesregierungschefs wollen die Notwendigkeit nun prüfen lassen.
Wien – Seit dem 01. Februar 2022 sind alle Menschen ab 18 Jahren in Österreich dazu verpflichtet, sich gegen Corona impfen zu lassen. Das Parlament hat dem Gesetzesentwurf mit einer breiten Mehrheit zugestimmt. Aus einzelnen Bundesländern werden jetzt allerdings Zweifel laut.
Wie tagesschau.de berichtet, stellen sich einige Landesregierungen unter anderem die Frage: Soll das allgemeine Impfpflichtgesetz, das erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, mit den vorgesehenen Strafen realisiert werden?
Vom 5. Februar bis 15. März sollen alle Menschen, die von der Corona-Impfpflicht in Österreich betroffen sind, die Möglichkeit bekommen, sich gegen das Virus impfen zu lassen. Per Post werde darüber informiert. Falls man dieser in der genannten Frist nicht nachkommt, begeht man laut dem österreichischen Bundessozialministerium eine Verwaltungsübertretung. Es sollen flächendeckende Kontrollen durch die Polizei erfolgen und Bußgelder in Höhe von mehreren tausend Euro anfallen.
Diese geplante Vorgehensweise erntet nun allerdings Kritik aus den politischen Reihen. Im Verlauf der Omikron-Welle habe sich gezeigt, dass die Lage in den Kliniken stabil sei, sagte Salzburgs Landeshauptmann Wilfried Haslauer. Aus diesem Grund fordert der ÖVP-Politiker, die Zeit bis zum Beginn der Impf-Kontrollen durch die Polizei Mitte März zu nutzen, um klarzustellen, „ob diese Impfpflicht wirklich unbedingt notwendig ist, um das Funktionieren unserer Krankenanstalten zu gewährleisten“. Falls dies nicht der Fall sein sollte, solle man noch vor dem 15. März „die Entscheidung treffen, die Impfpflicht auszusetzen“.
Auch der Landesregierungschef aus Kärnten äußert sich skeptisch. SPÖ-Landeshauptmann Peter Kaiser schlug eine ständige Prüfung des Gesetzes auf seine Verhältnismäßigkeit vor, bevor es zu „irgendeiner ersten Strafe oder Sanktion“ komme. Es ginge jedoch nicht darum, die Corona-Impfpflicht gänzlich zu kippen, sondern darum, die „Verhältnismäßigkeit der Impfpflicht zu prüfen“, so Kaiser.