Corona-Impfpflicht für Pflegekräfte: Grüne wollen nachschärfen – mit der Bundeswehr?
Frankfurter Rundschau
Ausnahmefälle, Überlastung der Ämter, Personalschwund: Schon bevor die Impfpflicht für Pflegekräfte gilt, sehen Fachleute zahlreiche Probleme hinter dem Gesetz.
Berlin – In wenigen Wochen soll die Impfpflicht für Pflegekräfte und Beschäftigte im Gesundheitswesen in Kraft treten, um pflegebedürftige und kranke Menschen vor einer Corona-Infektion zu schützen. Doch viele Fachleute rechnen vor allem mit Problemen. Nun hat sich der gesundheitspolitische Sprecher der Grünen, Janosch Dahmen, für Nachbesserungen ausgesprochen.
So gehen etwa Gesundheitsämter davon aus, dass das Personal zur Kontrolle der Impfpflicht nicht ausreicht, Personalverantwortliche im Gesundheits- und Pflegebereich rechnen mit einer Verschärfung des Pflegekräftemangels, wenn Ungeimpfte nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Und Amtsärzte rechnen damit, dass in vielen Fällen Ausnahmeregelungen genehmigt werden könnten, die die Umsetzung des Gesetzes schließlich komplett untergraben.
Um diesen Problemen entgegenzutreten hat sich nun der Grünen-Politiker und Gesundheitsexperte Janosch Dahmen dafür ausgesprochen, Nachbesserungen am Gesetz vorzunehmen. Es sei nicht hinnehmbar, für einzelne Regionen oder Einrichtungen generelle Ausnahmen zum Gesetz zuzulassen, kündigte Dahmen gegenüber dem ARD-Politikmagazin „Panorama“ an.
Für jede genehmigte Ausnahme zur Impfpflicht müsse klar hervorgehen, wie sich der Einzelfall begründet und auf welcher Basis eine Gefährdung von Patient:innen einer Einrichtung ausgeschlossen sei. Sollte aus irgendeinem Grund der Eindruck entstehen, dass durch den „Ermessensspielraum“ der zuständigen Gesundheitsämter der Patientenschutz gefährdet würde, müsse man Nachschärfungen vornehmen, die eindeutig dafür sorgen, dass der Schutz von Kranken und Pflegebedürftigen an erster Stelle steht.
Derzeit sieht das Gesetz vor, dass alle Einrichtungen, für die diese so genannte einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht gilt, Beschäftigte, die nicht geimpft oder genesen sind, an ein Gesundheitsamt melden, das dann den Fall überprüft und wenn notwendig Konsequenzen einleitet. Eine Pflicht zur Freistellung der betreffenden Beschäftigten bestünde zunächst nicht, wie das Gesundheitsministerium mitteilte.