Corona-Impfpflicht für Pflegeberufe – kommt sie nun doch nicht?
Frankfurter Rundschau
Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen sollen bis zum 15. März ihre Impfung nachweisen. Andernfalls sind die Gesundheitsämter am Zug – so der Plan.
Berlin – Je näher der Stichtag für die Corona-Impfpflicht für Beschäftigte von Kliniken und Pflegeheimen* rückt, desto lauter werden die Forderungen nach einer Verschiebung des Termins. „Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden“, sagte Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, der Deutschen Presse-Agentur. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD*) müsse die Sorgen vor Ort ernst nehmen.
„Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen“, sagte Brysch. Lauterbach* müsse wissen, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr sei. „Ein Aufschub ist dringend geboten.“
Bundestag und Bundesrat hatten ein Gesetz beschlossen, welches festlegt, dass Beschäftigte in Einrichtungen mit schutzbedürftigen Menschen wie Pflegeheimen und Kliniken bis zum 15. März nachweisen müssen, dass sie gegen Corona* geimpft oder von einer Infektion genesen sind – oder ein Attest vorlegen, dass sie nicht geimpft werden können. Geschieht dies nicht, so müssen die Arbeitgeber die Gesundheitsämter informieren.
Mit der Kontrolle sehen sich die Gesundheitsämter jedoch überfordert*. Bei im Schnitt fünf bis zehn Prozent der Mitarbeiter rechne man damit, dass kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Elke Bruns-Philipps, die stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Rheinischen Post (Dienstag).
„Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können“, kritisierte sie. „Es ist grundsätzlich ein Verfahren mit erneuter Fristsetzung des Gesundheitsamtes zur Vorlage von Impfdokumenten und einer Anhörung vorgesehen.“ Zunächst einmal dürften die Beschäftigten weiterarbeiten. Das Gesundheitsamt entscheide „über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens“, sagte der Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums dem Business Insider.