Corona-Impfpflicht beschlossen – für wen gilt sie?
Frankfurter Rundschau
Die Corona-Impfquote in Deutschland ist nach wie vor zu gering. Nun beschießt die Bundesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht, um dem beizukommen.
Frankfurt – Bundestag und Bundesrat haben am Freitag (10.12.2021) Änderungen am Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Dazu zählt eine sogenannte „einrichtungsbezogene“ Impfpflicht. Damit will die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP die Verbreitung des Coronavirus eindämmen.
Ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende müssen Beschäftigte in bestimmten Bereichen nachweisen, dass sie vollständig gegen Corona geimpft sind. Doch für wen gilt diese Impfpflicht genau? Und was passiert bei Verstößen?
Der Plan der neuen Bundesregierung sieht vor, dass die Impfpflicht zunächst nur „einrichtungsbezogen“ in Kraft tritt. Als Einrichtung im Sinne des Gesetzes gelten Kliniken und Krankenhäusern, dazu gehören auch Tageskliniken, Reha-Einrichtungen oder Dialysezentren, außerdem alle Alten- und Pflegeheime sowie die ambulanten Pflegedienste.