
Corona-Impfpflicht am Arbeitsplatz – Ausnahme für Veganer
Frankfurter Rundschau
Bald gilt in Großbritannien eine Corona-Impfpflicht in bestimmten Arbeitsbereichen – doch nicht für alle. Was steckt dahinter?
London – Ab Oktober heißt es in Großbritannien vielerorts „Jabs for Jobs“. Dann tritt eine Impfpflicht am Arbeitsplatz in bestimmten Bereichen in Kraft. Beschäftigte im Gesundheitswesen und in der Pflege müssen also bis Mitte September zwei Dosen Corona-Impfstoff* erhalten haben – es sei denn, es besteht ein medizinischer Grund zur Ausnahme. Einige große Unternehmen wie Google oder Facebook setzen ebenfalls auf eine Impfung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen das Coronavirus*, möchten diese an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Doch selbst Leute mit bestimmten Überzeugungen könnten von dieser Impfpflicht ausgenommen sein, wie die Tageszeitung The Telegraph berichtet. Nach einem Gerichtsurteil aus dem Jahr 2020 zählt ethischer Veganismus in Großbritannien als philosophische Überzeugung und ist rechtlich entsprechend geschützt. Mindestens eine halbe Million Britinnen und Briten, die vegan leben, müssten sich demnach nicht impfen lassen, auch wenn es ihr Arbeitgeber eigentlich verlangt. Doch was hat die Corona-Impfung mit Veganismus zu tun?More Related News