Corona-Hilfen: 16.500 Firmen verpassen Abrechnungs-Frist
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Der Bund stützte die Wirtschaft während der Corona-Pandemie mit einer Serie von Hilfsprogrammen. Doch die Firmen müssen eine Schlussabrechnung vorlegen - und die haben längst nicht alle eingereicht.
München (dpa/lby) - Trotz knapp einjähriger Gnadenfrist haben 16.500 bayerische Firmen keine Schlussabrechnung für die Corona-Hilfen des Bundes eingereicht. Das teilte die Industrie- und Handelskammer München und Oberbayern mit. Diese Betriebe müssten nun eigentlich den gesamten Corona-Zuschuss plus Zinsen zurückzahlen. Doch gibt es einen allerletzten Strohhalm zumindest für die Firmen, die eine Fristverlängerung beantragt hatten: Sie können bis zum 2. Dezember im Rahmen eines Anhörungsverfahrens ihre Schlussabrechnung nachliefern.
Die IHK hatte im Auftrag der Staatsregierung die Abwicklung der zahlreichen Corona-Hilfspakete des Bundes übernommen: die Überbrückungshilfen I, II, III, III+ und IV, die sogenannten November- und Dezemberhilfen und die Neustarthilfe. Die Firmen meldeten pandemiebedingte Umsatzeinbrüche, und bekamen dafür Ausgleich.
Ausgezahlt wurden in Bayern knapp zwölf Milliarden Euro, von denen nach Berechnungen des Ifo-Instituts fast fünf Milliarden allein an Gastronomie und Hotellerie flossen. Die Gesamtsumme der Staatshilfen war sogar noch höher. In der ersten Phase der Pandemie im Frühjahr 2020 hatte die Staatsregierung Soforthilfen gezahlt, außerdem gab es Steuerstundungen, Kreditbürgschaften und allerlei andere Unterstützungsmaßnahmen, die nicht über die IHK abgewickelt wurden.