Corona: Hessen muss für Quarantäne kein Schmerzensgeld zahlen
Frankfurter Rundschau
Das Landgericht Frankfurt verneint die Forderung eines Ehepaars auf Schmerzensgeld für Quarantäne nach Rückkehr aus einem Risikogebiet.
Frankfurt – Das Landgericht hat die Forderung eines Ehepaars, wegen einer Quarantäne nach Rückreise aus einem Risikogebiet ein Schmerzensgeld vom Land Hessen zu bekommen, zurückgewiesen. Die Klage war allerdings auch ein wenig drollig.
Die klagenden Eheleute waren am 9. März dieses Jahres mit dem Flugzeug von Heraklion über Athen nach Frankfurt heimgeflogen. Griechenland war zu dieser Zeit als Risikogebiet eingestuft. Unmittelbar nach ihrer Einreise machten beide einen PCR-Test, der negativ ausfiel. Die Frau befand sich sechs Tage in Quarantäne und beendete diese vorzeitig nach Durchführung eines negativen Antigenschnelltests. Der Mann blieb die vollen zehn Tage in häuslicher Isolation.
Die Kläger hatten behauptet, an „Frustration, Ängsten, Schlafproblemen, Konzentrationsstörungen, emotionaler Erschöpfung, Depression, Reizbarkeit, Existenzängsten und der vereinsamten Situation“ – oder kürzer gesagt: dem Leben – gelitten zu haben. Ihrer Ansicht nach habe das Land Hessen amtspflichtwidrig gehandelt, als es die Corona-Quarantäne-Verordnung erließ. Dafür verlangten sie Schmerzensgeld: sie mindestens 1250, er mindestens 2500 Euro.