Corona-Gipfel: Neue Regeln in Restaurants – Wichtige Änderung für Ungeimpfte
Frankfurter Rundschau
Auf dem Corona-Gipfel wird über das weitere Vorgehen in der Pandemie diskutiert. Das könnte weitreichende Lockerungen für die Gastronomie bedeuten.
Berlin – Bund und Länder beraten am Mittwoch (14.02.2022) auf einem weiteren Corona-Gipfel über das Vorgehen in der Pandemie. Schon vorab war der Wunsch nach einer umfangreichen Öffnungsstrategie präsent. So hielt der Corona-Expertenrat der Bundesregierung Lockerungen bestimmter Maßnahmen für möglich. Bedeutet das nun ein Stück weit mehr Normalität im Umgang mit der Pandemie?
Der ersten Beschlussvorlage zufolge, die unserer Redaktion vorliegt, ergeben sich vor allem im privaten Bereich Corona-Lockerungen – aber auch für die Gastronomie. Die Regierung stimmt überein, „dass die derzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen nunmehr verantwortungsbewusst und in kontrollierten Schritten zurückgefahren werden sollen“, heißt es im Entwurf. Wichtig sei vor allem ein einheitliches Vorgehen in allen Bundesländern, betonen die Verantwortlichen.
Doch was bedeutet das konkret für die Corona-Regeln in Restaurants, Bars und Kneipen? Wie der Beschlussvorlage zu entnehmen ist, soll ab dem 4. März 2022 der Zugang zur Gastronomie durch die 3G-Regel festgelegt werden. Das heißt: Vollständig Geimpfte, Genesene sowie ungeimpfte Personen mit einem tagesaktuellen, negativen Corona-Test ist der Zutritt in Restaurants gestattet. Auch Übernachtungsangebote, etwa in Hotels, unterliegen künftig der 3G-Regel.
Allerdings gelten bis zum 19. März 2022 noch die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. „Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen“, heißt es in der Beschlussvorlage des Corona-Gipfels. Demnach dürfen sich dann beispielsweise in einem Restaurant nur der eigene Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts aufhalten.
Diskos und Clubs dürfen ebenfalls wieder öffnen. Allerdings ist der Zugang nur mit einem 2G-Plus-Nachweis möglich. Feiern dürfen demnach nur Genesene und Geimpfte mit einem aktuellen, negativen Test.