
Corona: Gericht in Quebec entzieht ungeimpftem Vater das Sorgerecht
Frankfurter Rundschau
Im kanadischen Québec verliert ein impfskeptischer Vater vorübergehend das Sorgerecht für sein Kind. Der Kontakt sei „nicht im Interesse“ des Kindes.
Montréal - In Kanada beträgt die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz 715,4; mit 77,68 Prozent weist das nordamerikanische Land eine höhere Quote der vollständig Geimpften aus als Deutschland. Dennoch sind die Behörden bemüht, die Impfquote weiter zu steigern. So wurde kürzlich etwa beschlossen, Cannabis und Bier nur noch gegen Impfausweis auszugeben.
Zu noch radikaleren Maßnahmen griff jetzt ein Gericht in der kanadischen Provinz Québec. Dort wurde einem impfskeptischen Vater vorübergehend das Sorgerecht für sein Kind entzogen. Die Entscheidung, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, ist bereits vom 23. Dezember 2021. Darin heißt es, dass es nicht im „besten Interesse“ des Kindes sei, „Kontakt zu seinem Vater zu haben, wenn dieser nicht geimpft ist und sich in der aktuellen epidemiologischen Situation gegen Gesundheitsmaßnahmen ausspricht“.
Hintergrund ist, dass der Vater ursprünglich beantragt hatte, sein Sorgerecht für den 12-jährigen Sohn über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel zu verlängern. Der Richter aber hob alle seine Rechte bis Februar auf, es sei denn, er entscheidet sich noch für eine Corona-Impfung.
Grund hierfür seien die Äußerungen des Vaters in den sozialen Medien. Wie der Richter feststellte, demonstriere er auf Internetplattformen, „dass er sich offenbar gegen Impfungen und Gesundheitsmaßnahmen ausspricht“. Der Schutz des Kindes vor dem Coronavirus sei daher auch angesichts der hochansteckenden Omikron-Variante nicht gewährleistet.
Hinzu komme, dass die Mutter mit ihrem neuen Ehepartner und ihren beiden anderen Kindern im Alter von sieben Monaten und vier Jahren zusammen lebe, die deshalb nicht geimpft sind, da die Impfung in Kanada erst ab fünf Jahren möglich ist. „Unter diesen Umständen ist es nicht im Interesse eines der drei Kinder“, dass der Vater das 12-jährige Kind „zum jetzigen Zeitpunkt“ sehen kann, betonte der Richter.