Corona-Bonus: Wer hat 2022 Anspruch auf die Sonderzahlung?
Frankfurter Rundschau
Bis zu 1500 Euro können Beschäftigte als steuerfreien Corona-Bonus bekommen. Doch wer darf auf die begehrte Sonderzahlung hoffen?
Frankfurt – Arbeitgeber können ihren Beschäftigten in der Corona-Krise noch bis zum 31. März 2022 einen Corona-Bonus zahlen. Dieser kann bis zu 1500 Euro betragen und es müssen keine Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge darauf gezahlt werden. Doch wer kann alles auf die Bonus-Zahlung hoffen?
Das Wichtigste auf einen Blick:
Grundsätzlich kann jeder Arbeitgeber entscheiden, seinen Angestellten einen Corona-Bonus zu zahlen. Für den öffentlichen Dienst der Bundesländer gibt es jedoch eine einheitliche Regelung. Darauf haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im November 2021 geeinigt. Die Beschäftigten bekommen demnach einen Bonus von 1300 Euro; Auszubildende, dual Studierende und Praktikant:innen bekommen laut der Gewerkschaft ver.di 650 Euro. Nur Hessen macht es anders: Dort sollen Beschäftigte 1000 Euro erhalten, Azubis 500 Euro – also etwas weniger als in der restlichen Bundesrepublik. Der Bonus soll spätestens mit dem Entgelt für März 2022 ausgezahlt werden.
Die Regelung betrifft etwa Tarifbeschäftigte in Landesbehörden, Unikliniken, Schulen, Kitas, bei der Polizei und Feuerwehr sowie Straßenmeistereien und Abfallbetrieben. Ob Beamte einen Corona-Bonus bekommen, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Hessen etwa bekommen Beamte denselben Corona-Bonus wie Tarifbeschäftigte. Bayern will seinen Beamten einen Corona-Bonus von 1300 Euro auszahlen. Für Bundesbeamte soll es keine Sonderzahlung geben, wie wa.de berichtet.
Um 2022 einen Corona-Bonus zu erhalten, gelten allerdings Voraussetzungen: Ursprünglich war die steuerfreie Sonderzahlung auf das Jahr 2020 beschränkt, die Möglichkeit dazu wurde jedoch verlängert. Das heißt jedoch nicht, dass Beschäftigte den Bonus mehrfach steuer- und SV-beitragsfrei ausgezahlt bekommen können. Haben sie etwa bereits im vergangenen Jahr die vollen 1500 Euro erhalten, kann der Arbeitgeber zwar noch einen Bonus zahlen – von diesem müssen jedoch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.