CDU will neue Mindestanforderung von Ministern
n-tv
Erfurt (dpa/th) - Die CDU-Fraktion will neue Mindestanforderungen für Ministerinnen und Ministern festlegen. Es gehe darum, den Aufgaben gewachsen zu sein und Akzeptanz nach Innen und Außen herzustellen, sagte der justizpolitische Sprecher der Thüringer CDU-Fraktion, Stefan Schard, am Donnerstag im Thüringer Landtag. Für ihre Vorschläge brachte die CDU-Fraktion einen Entwurf zur Änderung des Ministergesetzes und zur Änderung der Landesverfassung ein. Für die Verfassungsänderung wäre eine Zweidrittel-Mehrheit nötig.
Nach den Vorstellungen der CDU sollten Ministerinnen und Minister wenigstens einen Master- oder vergleichbaren Hochschulabschluss haben. Ein Bachelorabschluss soll demnach ausreichen, wenn der Kandidat auch noch zwei Jahre Berufserfahrung hat. Auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung wären nach CDU-Vorstellungen noch zwei Jahre Berufserfahrung nötig.
Außerdem solle in jedem Fall eine Voraussetzung sein, dass ein Minister auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Der Gesetzentwurf und der Entwurf für die Verfassungsänderung wurden in Ausschüsse überwiesen. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen.