CDU will Landesregierung wegen Nachtragshaushalt verklagen
n-tv
Vor einigen Monaten wurde ein millionenschwerer Nachtragshaushalt beschlossen. Die CDU sieht das Gesetzgebungsverfahren als verfassungswidrig an und will nun klagen.
Hannover (dpa/lni) - Die CDU-Landtagsfraktion kritisiert das Gesetzgebungsverfahren zum zweiten Nachtragshaushalt des vergangenen Jahres und will deswegen nun Klage gegen die Landesregierung einreichen. Am Montag soll diese beim niedersächsischen Staatsgerichtshof in Bückeburg eingehen, wie die Fraktion in Hannover ankündigte.
Die Fraktion sieht etwa ihr Recht des freien Mandats sowie die Chancengleichheit verletzt. Die CDU moniert beispielsweise, dass zu wenig Zeit bestanden habe, um sich mit eingebrachten Änderungsanträgen zu beschäftigen. Das Gesetzgebungsverfahren sei deshalb verfassungswidrig.
"Wir lassen damit die Verfassungsmäßigkeit des Handelns der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen gerichtlich überprüfen", sagte der Fraktionsvorsitzende Sebastian Lechner.