
CDU will Beamte bei Gesundheitskosten entlasten
n-tv
Mainz (dpa/lrs) - Auf Initiative der CDU-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag über eine Abschaffung der Kostendämpfungspauschale diskutiert. Hinter dem sperrigen Begriff verbirgt sich die 2003 eingeführte Beteiligung von Beamtinnen und Beamten an den Kosten ihrer medizinischen Versorgung. "Die Zeit ist reif, auch in Rheinland-Pfalz eine Entlastung für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und auch Pensionäre zu schaffen", sagte der CDU-Abgeordnete Christof Reichert am Mittwoch in Mainz. Der Landtag beschloss die weitere Beratung über den Gesetzesvorschlag im Fachausschuss.
Die Kostendämpfungspauschale sieht vor, dass die Beihilfen für Landesbeamte gestaffelt nach Besoldungsgruppen um 100 bis 750 Euro geringer ausfallen. Untere Besoldungsgruppen sind nicht betroffen. Die CDU-Fraktion beziffert den Kostenaufwand für die Abschaffung mit 22 Millionen Euro. Unterstützung für den Vorstoß kam am Dienstag vom Lehrerverband Bildung und Erziehung (VBE) im Beamtenbund (DBB).
"Das ist alles nicht besonders seriös", kritisierte der FDP-Fraktionsvorsitzende Philipp Fernis. Wegen der Kostensteigerungen im Gesundheitswesen machten sich die Beihilfelasten im Landeshaushalt zunehmend bemerkbar. Die CDU habe keinen Vorschlag für eine Gegenfinanzierung vorgelegt. Künftig müsse sich das Land Gedanken machen, wie das öffentliche Dienstrecht insgesamt modernisiert werden könne.
Die Landesregierung sei stolz und glücklich, dass Rheinland-Pfalz jetzt als finanzstark eingestuft werde, sagte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Sie werde aber nicht den eingeschlagenen Weg einer seriösen Finanzierung von kostenintensiven Maßnahmen verlassen. In der Diskussion um die Kostendämpfungspauschale müssten auch Fragen der Gleichbehandlung und der sozialen Gerechtigkeit beachtet werden. So sei die Pauschale in gewisser Weise auch ein Äquivalent für Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.

Sie hatten sich doch längst verabschiedet, nun sind sie wieder da: Der ganze alte Bundestag kommt in Berlin zusammen, um über die Schuldenpläne von Union und SPD zu diskutieren. Im Zentrum des Geschehens: die Grünen. Um deren Zustimmung werben die kommenden Regierungsparteien. Doch die zieren sich genüsslich.