
CDU stärkste Kraft - aber mit Verlusten
n-tv
Als letzter Stimmungstest vor der Bundestagswahl in zwei Wochen wählen die Niedersachsen auf der kommunalen Ebene. Für die Union bringt der Urnengang leichte Verluste, ebenso für die SPD und die AfD. Zugewinne verzeichnen dagegen die Grünen und die FDP.
Die CDU ist bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen in den kreisfreien Städten und in den Landkreisen sowie in der Region Hannover stärkste Kraft geblieben. Sie lag nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis vom Montagmorgen mit 31,7 Prozent vor der SPD (30), den Grünen (15,9), der FDP (6,5), AfD (4,6) und der Linken (2,8), wie das Landesamt für Statistik mitteilte. Rund 6,5 Millionen Menschen waren aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Die Wählerinnen und Wähler entschieden über die künftige Zusammensetzung der Kommunalparlamente, also der Räte in Städten, Gemeinden und Kreisen. Die Ergebnisse der Gemeindewahlen lagen am Montagmorgen zunächst noch nicht vor. Gleichzeitig wurden an vielen Orten auch Landräte und Bürgermeister gewählt.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.