CDU-Fraktion pocht bei Rundfunkreformen auf Mitspracherecht
n-tv
Wer entscheidet über die Neuaufstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und wo müssen die Sender abspecken? Die CDU in Sachsen-Anhalt hat da klare Vorstellungen.
Magdeburg (dpa/sa) - Die CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt pocht bei den bevorstehenden Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin auf ein Mitspracherecht der Länderparlamente in Deutschland. "Über Finanzierungsfragen müssen die Parlamente befinden", sagte der medienpolitische Sprecher Markus Kurze. Überlegungen, die Länderparlamente nicht mehr oder nur in besonderen Situationen zu beteiligen, lehne man ab, heißt es in einem Positionspapier, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Die Bundesländer arbeiten derzeit an einer größeren Rundfunkreform. Hintergrund sind auch Forderungen, dass die Öffentlich-Rechtlichen kosteneffizienter aufgestellt sein sollten. In Deutschland beauftragen die Länder den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und legen dessen grobe Struktur mit Sendern per Staatsvertrag fest. Wer einen Staatsvertrag verändern will, braucht die Zustimmung der Ministerpräsidenten und der Länderparlamente.
Die Rundfunkkommission will im Oktober Vorschläge für Reformen vorlegen. Die CDU-Fraktion in Sachsen-Anhalt fordert eine Schärfung des Auftrags. Es müsse präzise festgeschrieben werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für eine Grundversorgung in den Bereichen Informationen, Bildung, Kultur, Unterhaltung und Sport zuständig sei, heißt es in dem Papier. "Nicht weniger, aber eben auch nicht mehr." Auf Nachfrage sagte Kurze, Sportschau, Tatort und Volksmusikshows mit Florian Silbereisen könne es weiterhin geben. "Es muss schon von all dem, was übrig bleiben. Aber in jedem Bereich sind Sachen verzichtbar." Die Budgets müssten künftig kleiner ausfallen, so Kurze.